AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES KRAFTFAHRZEUGMIETVERTRAGS

1. GEGENSTAND

CIBERAÇORES – Tecnologias de Informação Lda. mit Sitz in Rua do Contador, 4 – 9500-050
Ponta Delgada, USt-IdNr. 512 044 244, im Folgenden als Vermieter bezeichnet, vermietet an den in
der ersten Klausel der besonderen Bedingungen genannten Kunden, im Folgenden als Kunde
bezeichnet, ein Kraftfahrzeug, das in den besonderen Bedingungen näher bezeichnet wird (im
Folgenden als Vertrag bezeichnet), zu den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. ÜBERGABE UND RÜCKGABE DES FAHRZEUGS

Der Kunde bestätigt, dass er das Fahrzeug in gutem Gebrauchszustand, sauber und gemäß den
Vertragsbedingungen, mit der entsprechenden Ausstattung, dem Zubehör und den Dokumenten
erhalten hat und verpflichtet sich, es in demselben Zustand, in dem er es erhalten hat, zum im
Vertrag festgelegten Datum, Ort und Zeitpunkt zurückzugeben.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Fahrzeugs kann der Vermieter den Vertrag kündigen, wobei der
Kunde zur sofortigen Rückgabe des Fahrzeugs am angegebenen Ort verpflichtet ist, andernfalls
wird das Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingezogen, wobei der Kunde für alle
Kosten aufkommt.
Wünscht der Kunde eine Verlängerung des Mietzeitraums, muss er sich in die Geschäftsräume des
Vermieters in der Rua da Piedade, 162 – Arrifes, Ponta Delgada begeben, um einen neuen Vertrag zu
unterzeichnen, vorbehaltlich Verfügbarkeit und Zustimmung.
Der Vermieter übernimmt gegenüber dem Kunden oder einem Mitfahrer keine Haftung für den
Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die während oder nach der Mietzeit im Fahrzeug
zurückgelassen werden.

3. FAHRZEUGNUTZUNG

Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug bei Nichtnutzung ordnungsgemäß verschlossen
und an einem sicheren Ort abgestellt wird, ein geeigneter Kraftstoff verwendet wird und
gegebenenfalls am Fahrzeug vorhandene Sicherheitsvorrichtungen gewissenhaft eingeschaltet und
verwendet werden.
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug in den folgenden Situationen nicht zu nutzen oder nutzen
zu lassen:
Bei Beförderung von Personen oder Gütern unter Missachtung der gesetzlichen Vorschriften;
Bei offiziellen oder inoffiziellen Sportveranstaltungen oder Trainingsmaßnahmen;
Führen des Fahrzeugs durch Personen unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen
Substanzen, die direkt oder indirekt die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit einschränken;
Führen des Fahrzeugs durch Personen, die seit weniger als einem Jahr im Besitz eines
Führerscheins sind, und durch Personen, die nicht als Fahrer zugelassen sind, d. h. nicht im Vertrag
oder den beigefügten Unterlagen genannt sind;
Außerhalb der Insel São Miguel, sofern nicht ausdrücklich genehmigt.
Führerscheine, die in anderen Schriftzeichen als dem lateinischen Alphabet ausgestellt sind, müssen
durch einen internationalen Führerschein ergänzt werden.

4. FAHRZEUGWARTUNG UND -REPARATUR

Sollte das Fahrzeug beschädigt werden, dürfen Reparaturen nur nach vorheriger schriftlicher
Vereinbarung mit dem Vermieter durchgeführt werden, wobei jedwede Veränderung oder
mechanischer Eingriff untersagt ist.
Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmung, hat er die Kosten für die Wiederherstellung des
Fahrzeugs in denselben Zustand zu tragen, in dem es ihm übergeben wurde, wobei er gegenüber
dem Vermieter für alle Schäden haftet, die sich aus der Verletzung der oben genannten Bedingungen
bezüglich der Wartungspflichten ergeben.
Während der Mietdauer hat der Kunde alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um das
Fahrzeug in demselben Zustand zu erhalten, in dem es übergeben wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, auf jedes Warnsignal der Instrumententafel zu achten und die
erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Das Fahrzeug ist mit Reifen ausgestattet, die in Anzahl und Zustand den Anforderungen der
Straßenverkehrsordnung entsprechen. Sollte einer dieser Reifen über die normale Abnutzung, einen
versteckten Mangel oder höhere Gewalt hinaus beschädigt sein, ist der Kunde verpflichtet, ihn
unverzüglich auf eigene Kosten durch einen Reifen derselben Dimension, desselben Typs und
derselben Marke zu ersetzen.

5. LEISTUNGEN

Der Kunde kann die folgenden Leistungen in Anspruch nehmen:
Super CDW – Beinhaltet eine Haftpflichtversicherung und umfasst alle Schäden, die am Fahrzeug
verursacht werden, sowie vollständigen oder teilweisen Diebstahl desselben, ohne Selbstbeteiligung
oder mit reduzierter Selbstbeteiligung;
CDW – Beinhaltet eine Haftpflichtversicherung und umfasst alle Schäden, die am Fahrzeug im
Falle eines Unfalls verursacht werden, wobei der Kunde eine Selbstbeteiligung zu zahlen hat, die je
nach Fahrzeugtyp variiert und in der dem Vertrag beigefügten Tabelle enthalten ist, die einen
integralen Bestandteil des Vertrags darstellt;
TP – Umfasst Diebstahl und / oder Raub des Fahrzeugs;
Das ULTIMATE-Paket umfasst alle vorgenannten Versicherungen, mit vollständiger Befreiung von
Selbstbeteiligung und Kaution.
PAI – Umfasst Personenunfälle des Fahrzeugführers, mit Höchstbeträgen von 1.000 (eintausend)
Euro bei Krankheit oder Krankenhausaufenthalt und 10.000 (zehntausend) Euro bei Todesfällen
oder Invalidität;
Der Kunde verpflichtet sich, bei Unfällen die folgenden Maßnahmen zu ergreifen, ausgenommen in
begründeten Fällen höherer Gewalt:
Meldung von Unfällen, Diebstählen, Raubüberfällen oder anderen Vorfällen beim Vermieter und bei
den Polizeibehörden innerhalb von höchstens 12 Stunden;
Ermittlung der Namen und Anschriften der beteiligten Personen und Zeugen;
Das Fahrzeug nicht zu verlassen, ohne geeignete Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung des
Fahrzeugs zu ergreifen;
Keine Verantwortung zu übernehmen oder sich bei Unfällen schuldig zu bekennen, die eine Haftung
des Vermieters nach sich ziehen können;
Unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Vermieter (+351 925 520 350) und Übermittlung eines
detaillierten Unfallberichts, einschließlich eines polizeilichen Unfallberichts und der
einvernehmlichen Unfallanzeige (Declaração Amigável de Acidente Automóvel).
Die Deckungen Super-CDW, CDW und PAI können nur vom Kunden und / oder von autorisierten
Fahrern in Anspruch genommen werden.
Auch wenn der Kunde eine Super-CDW-Deckung abschließt, haftet er allein für alle Schäden, die
durch den Missbrauch des Fahrzeugs entstehen.
Bei Unfällen infolge von Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrlässigkeit und / oder Fahren unter
Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Konsum von Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit
beeinträchtigen, haftet der Kunde für die gesamten Reparaturkosten und Entschädigungen für den
Zeitraum, in dem das beschädigte Fahrzeug stillgelegt war, auch wenn eine CDW- und / oder Super
CDW-Deckung abgeschlossen wurde.
Das Fahrzeug ist ausschließlich während des im Vertrag vereinbarten Zeitraums mit einer CDWund/oder Super CDW-Deckung abgesichert, es sei denn, es handelt sich um eine
Vertragsverlängerung gemäß den Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen, wobei der
Vermieter jegliche Haftung für Unfälle ablehnt, die vom Kunden über den Mietzeitraum hinaus
verursacht wurden oder werden könnten, da der Kunde allein und ausschließlich für diese haftet.

6. STORNIERUNG ODER ÄNDERUNG DER BUCHUNG

Änderung:
Der Kunde kann seine Reservierung kostenlos ändern, sofern er den Vermieter mindestens 72
Stunden vor Mietbeginn von dieser Änderung in Kenntnis setzt;
Diesbezüglich können andere Mietpreise zur Anwendung kommen, wobei der Kunde denselben
Kommunikationskanal benutzen muss, über den er das Fahrzeug ursprünglich gebucht hatte, oder er
wendet sich an das PRIME AZORES Call Center (+ 351 925 520 367).
Stornierung:
Der Kunde kann seine Buchung kostenlos stornieren, wenn er dies mindestens 72 Stunden vor der
Abholzeit ankündigt.
Verspätete Stornierung:
Storniert der Kunde seine Buchung mit einer Vorankündigung von weniger als 72 Stunden
gegenüber dem Vermieter, kann eine Gebühr von 60,00 € (sechzig Euro) erhoben werden. Die Höhe
dieser Gebühr darf jedoch den Mietpreis nicht übersteigen, sofern dieser niedriger ist.
Bei im Voraus bezahlten Buchungen wird der Betrag abzüglich der Gebühr für die „Verspätete
Stornierung“ zurückerstattet.
Im Falle einer nicht bezahlten Buchung wird die Gebühr vom angegebenen Zahlungsmittel
eingezogen. Wurde kein Zahlungsmittel angegeben, bleibt der Kunde dennoch zur Zahlung der
Gebühr für die „Verspätete Stornierung“ verpflichtet.
Nichterscheinen („No-Show“):
Hat der Kunde die Reservierung nicht storniert und erscheint nicht zur vereinbarten Zeit am
vereinbarten Ort, um das Fahrzeug abzuholen, kann eine Gebühr für das Nichterscheinen („NoShow“) von bis zu 60,00 € (sechzig Euro) erhoben werden.
Liegt der Mietpreis unter dem Betrag der Gebühr für das Nichterscheinen, wird die Gebühr in Höhe
des Mietpreises erhoben.
Bei im Voraus bezahlten Buchungen wird der Betrag abzüglich der Gebühr für das Nichterscheinen
zurückerstattet.
Im Falle einer nicht bezahlten Buchung wird die Gebühr vom angegebenen Zahlungsmittel
eingezogen. Wurde kein Zahlungsmittel angegeben, bleibt der Kunde dennoch zur Zahlung der
Gebühr für das Nichterscheinen verpflichtet, es sei denn, er kann nachweisen, dass ein Fall von
„höherer Gewalt“, wie nachstehend definiert, vorliegt, oder er zahlt den vollen Mietpreis, wenn
dieser niedriger ist.
Die Stornierung der Buchung oder die Nichtabholung des Fahrzeugs aufgrund höherer Gewalt (wie
Kriegshandlungen und andere Auseinandersetzungen und zivile Ausschreitungen, Unfälle, Streiks,
Aussperrungen oder andere Arbeitskonflikte, Embargos oder behördliche Fahrverbote, Einfuhroder Ausfuhrbeschränkungen oder andere Ursachen oder Umstände, die sich der direkten oder
indirekten Kontrolle des Kunden entziehen) berechtigen den Vermieter nicht, den Kunden mit
irgendeinem Betrag zu belasten.
Der Vermieter berechnet keine Beträge, die sich aus der Verspätung oder Annullierung eines Fluges
ergeben, mit dem der Kunde in Ponta Delgada ankommen sollte, bevor er das Fahrzeug abholt.

7. ZAHLUNGEN

Der Kunde verpflichtet sich, dem Vermieter die fälligen und sich aus dem Abschluss dieses
Vertrages ergebenden Beträge zu zahlen, sobald diese gefordert werden, insbesondere:
Den Mietpreis für das Fahrzeug, der sich nach der Mietdauer und den jeweiligen Kilometern richtet,
die gemäß dem im Vertrag enthaltenen Tarif berechnet werden;
Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Verzicht auf die Deckung der Selbstbeteiligung im
Rahmen der Unfallversicherung, der Kollisions- und Überschlagversicherung, der
Diebstahlversicherung sowie alle sonstigen Kosten, die gemäß dem Tarif oder den in den
besonderen Bedingungen dieses Vertrags enthaltenen Gebühren anfallen;
Alle Steuern und Gebühren, die auf die Anmietung des Fahrzeugs erhoben werden, oder der vom
Vermieter für die Erstattung dieser Steuern festgelegte Betrag;
Alle Kosten, die dem Vermieter bei der Beitreibung der vom Kunden aufgrund dieses Vertrags
geschuldeten Zahlungen entstehen;
Wenn der Kunde sich für eine Anmietung mit vollem Kraftstofftank („Cheio-Cheio“ – dt. „VollVoll“) entschieden hat und das Fahrzeug mit einem niedrigeren Kraftstoffstand als bei der Übergabe
zurückgibt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, eine Servicegebühr von 5,00 € (fünf Euro) für
die Betankung des Fahrzeugs zu entrichten, zuzüglich des Betrags für den fehlenden Kraftstoff, der
nach Schätzung unter Anwendung der am Tag der Rückgabe geltenden Kraftstoffpreise ermittelt
wird;
Wenn der Kunde sich für eine Anmietung mit Kraftstofftank in der Modalität „Cheio-Vazio“ (dt.
„Voll-Leer“) entschieden hat, ist der Vermieter verpflichtet, dem Kunden den Kraftstoff zu zahlen,
der sich am Tag der Rückgabe im Kraftstofftank befand, ermittelt nach Schätzung und unter
Anwendung der geltenden Kraftstoffpreise, abzüglich 5,00 € (fünf Euro) für den
Betankungsservice;
Auf alle Rechnungen, die nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt sind, werden Verzugszinsen in Höhe
des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes erhoben.
Bei einem Unfall zahlt der Kunde 60,00 € (sechzig Euro) als Verwaltungskosten für den jeweiligen
Vorgang.
Als Garantie für die Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen hinterlegt der
Kunde eine Kaution in Höhe des im Vertrag genannten Betrags in bar, per Scheck oder per
Kreditkarte, wobei er den Vermieter ausdrücklich ermächtigt, den Scheck entsprechend auszufüllen
oder die Kreditkarte mit dem betreffenden Betrag zu belasten.
Bei der Abholung des Fahrzeugs genehmigt der Kunde eine Kredit- oder Debitkartenautorisierung
für eine Kaution. Die Kaution dient zur Deckung der Mietkosten, der Nebenkosten und / oder
sonstiger anfallender Kosten.
Erfolgt zum Zeitpunkt der Buchung keine Vorauszahlung, wird der Mietpreis ebenfalls auf der
Kreditkarte des Kunden blockiert. In diesem Fall entspricht der blockierte Betrag den Kosten für die
Anmietung und dem Selbstbeteiligungsbetrag gemäß der abgeschlossenen Versicherung. Die
endgültige Höhe der Kaution ist in jedem Fall in der Bestätigungs-E-Mail, die zum Zeitpunkt der
Buchung versandt wird, und in den Besonderen Bedingungen des Mietvertrags angegeben.
Bei Vorauszahlung und wenn der Kunde am Schalter zusätzliche Produkte erwirbt, wird der Betrag
für diese Produkte auf die Kaution angerechnet.
Wenn keine zusätzlichen Mietkosten anfallen, wird die Kaution innerhalb einer zwischen dem
Kunden und dem Kreditinstitut vereinbarten Frist zurückerstattet.
Die Kaution muss vom Kunden oder einem zusätzlichen Fahrer geleistet werden, der im
Mietvertrag ordnungsgemäß angegeben ist, wobei dieselbe Kredit-/Debitkarte, die bei der Buchung
angegeben wurde, oder eine andere, die auf den Namen des Kunden oder eines zusätzlichen Fahrers
lautet, vorzulegen ist.

8. SCHÄDEN AM FAHRZEUG

Wird das Fahrzeug nicht in demselben Zustand zurückgegeben, in dem es übergeben wurde, haftet
der Kunde für die Kosten, die sich aus den vorgenannten Umständen ergeben:
Schäden, die bei der Rückgabe des Fahrzeugs in Anwesenheit des Kunden festgestellt wurden:
Werden bei der in Anwesenheit des Kunden und des Vertreters des Vermieters bei der Rückgabe des
Fahrzeugs durchgeführten Inspektion Schäden festgestellt, die der Kunde bei der Unterzeichnung
des Dokuments (Zusatz) und des Schadensberichts nach der Anmietung zur Kenntnis genommen
hat, erstellt der Vermieter einen Kostenvoranschlag mit den Reparaturkosten, die dem Kunden in
Rechnung gestellt werden;
Die Kosten für die Reparatur variieren je nach Art des Schadens:
„Geringfügige Schäden“ (geringfügige und nicht wesentliche Schäden am Fahrzeug, die die
Rückgabe an den Vermieter und die Mobilität des Fahrzeugs im Sinne der Straßenverkehrsordnung
nicht beeinträchtigen, wie z. B. kleinere Kratzer oder Verformungen an der Windschutzscheibe)
werden nach der vom Vermieter angegebenen Preisliste berechnet, die in der Mietstation in der Rua
da Piedade, 162, und auf der Website des Vermieters eingesehen werden kann und in der die Kosten
für die Stilllegung des Fahrzeugs sowie die Verwaltungskosten für das Schadensmanagement
aufgeführt sind.
Weitere Schäden, die nicht in der vorgenannten Preisliste aufgeführt sind, und / oder andere
schwerwiegendere Schäden (erhebliche Schäden, die eine Rückgabe des Fahrzeugs verhindern und
eine vorübergehende Stilllegung für die Reparatur erforderlich machen, wie z. B. Schäden an der
Karosserie) werden von einem Sachverständigen bewertet und gemäß dem Gutachten des
Sachverständigen oder zu den veranschlagten Kosten einer Reparaturwerkstatt in Rechnung gestellt.
Falls der Mieter den Schaden bestreitet, und / oder die entsprechende Rechnung anficht, indem er
sich weigert, die Rückgabeerklärung zu unterzeichnen, verfährt der Vermieter wie nachstehend
beschrieben.
Schäden, die bei der Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten („Fora de Horas“) und / oder bei
Abwesenheit festgestellt werden.
Wenn die Schäden bei der Inspektion des Fahrzeugs durch den Vertreter des Vermieters in
Abwesenheit des Kunden festgestellt werden, übermittelt der Vermieter die folgenden Dokumente:
Rückgabeerklärung des Fahrzeugs mit Beschreibung der festgestellten Schäden;
Fotografien der Schäden;
Eine Schätzung (Kostenvoranschlag) der Reparaturkosten, die von der Art des Schadens, den
Kosten für die Stilllegung des Fahrzeugs und den Verwaltungskosten für die Bearbeitung des
Schadensfalls abhängen.
Der Kunde kann die festgestellten Schäden und die entsprechende Rechnungsstellung innerhalb von
(14) vierzehn Tagen nach Zusendung der Dokumente per E-Mail an juridico@primeazores.pt oder
auf dem Postweg an Rua da Piedade, 162 – 9500-362, Arrifes, Ponta Delgada anfechten. Erfolgt
innerhalb von 14 Tagen kein Einspruch, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Kunden die
entsprechenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Hat der Kunde das ULTIMATE-Paket gebucht, können ihm unter Berücksichtigung der
Bedingungen für die effektive Nutzung des Fahrzeugs die vollen Reparaturkosten in Rechnung
gestellt werden oder auch nicht.

9. BEARBEITUNGSKOSTEN

Erhält der Vermieter Kenntnis von einer Ordnungswidrigkeit oder einem rechtswidrigen Verhalten
des Mieters, wenn auch nur zum Zwecke der Feststellung, verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung
von 20 € (ZWANZIG Euro) als Bearbeitungsgebühr für die Übermittlung von Informationen an die
zuständige Stelle.

10. VEREINBARTE ANSCHRIFTEN

Die Parteien vereinbaren die im Vertrag angegebenen Anschriften für sämtliche Kontakte,
insbesondere für die Zustellung von Schriftstücken.

11. INFORMATIONEN UND ERLÄUTERUNGEN

Der Kunde erkennt an, dass ihm alle Klauseln dieses Vertrages rechtzeitig und ausdrücklich
mitgeteilt und erklärt wurden und dass er sie zur Kenntnis genommen hat, woraufhin er diesen
Vertrag unterzeichnet.

12. STREITIGKEITEN BEI DER VERMIETUNG

Bei Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Vermieter über den Mietvertrag findet das
portugiesische Recht Anwendung.
Alle Mitteilungen im Rahmen des Vertrags sind an die im Vertrag genannten Anschriften zu richten,
die von beiden Parteien als die vereinbarten Anschriften für alle rechtlichen Zwecke anerkannt
werden, wobei die Parteien verpflichtet sind, jede Änderung mitzuteilen.
Jede Partei kann die Beilegung der Streitigkeit den zuständigen Gerichten ihres Wohnsitzes
antragen, unbeschadet der Möglichkeit, sich an die angegebenen alternativen Streitbeilegungsstellen
zu wenden: https://www.livroreclamacoes.pt, oder an das Verbraucherportal
http://www.consumidor.pt/, an das der Vermieter nicht gebunden ist, außer bei
Verbraucherstreitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000,00 EUR (fünftausend Euro).
Der Vermieter misst der handschriftlichen Unterschrift, die digital oder mit Hilfe biometrischer,
digitaler oder elektronischer Mittel geleistet wird, die gleiche Beweiskraft bei wie einem
schriftlichen Dokument im Sinne des Gesetzes, wobei die geleistete Unterschrift die gleiche
Gültigkeit hat wie die handschriftliche.

13. PERSONENBEZOGENE DATEN

Der Kunde übermittelt zu Vertragsbeginn seine persönlichen Daten und die persönlichen Daten des
/ der Fahrer/s des Fahrzeugs / der Fahrzeuge zum Zwecke der Identifizierung im Rahmen des
Vertrags und ermächtigt den Vermieter ausdrücklich zur elektronischen Verarbeitung dieser Daten.
In Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 27. April 2016 (DSGVO) informiert der Vermieter:
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen und im Rahmen des Vertrags
übermittelten Daten ist der Vermieter selbst;
Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Abschluss und die Ausführung dieses
Vertrags gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der DSGVO;
Personenbezogene Daten können an Dritte übermittelt werden, um die Einhaltung der gesetzlichen
Verpflichtungen zu gewährleisten, denen der Vermieter gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der
DSGVO unterliegt, d. h. an Justizbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Steuer- und Zollbehörden
sowie Regulierungsbehörden;
Personenbezogene Daten können für andere Zwecke verarbeitet werden, für die der Betroffene dem
Vermieter seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat;
Der Vermieter bewahrt die verarbeiteten personenbezogenen Daten so lange auf, wie es für die
Erbringung der Dienstleistungen, die entsprechende Rechnungsstellung und die Erfüllung der
gesetzlichen und gerichtlichen Verpflichtungen erforderlich ist.
Der Inhaber der personenbezogenen Daten hat jederzeit das Recht auf Zugang zu diesen Daten
sowie im Rahmen des Vertrags und der DSGVO das Recht, sie zu ändern, sich ihrer Verarbeitung zu
widersetzen, über die automatisierte Verarbeitung derselben zu entscheiden, die Zustimmung zu
widerrufen, die Löschung der Daten zu fordern und die anderen in der geltenden Gesetzgebung
vorgesehenen Rechte auszuüben (mit Ausnahme der Daten, die für die Ausführung des Vertrags
unerlässlich und als solche obligatorisch sind, sowie für die Erfüllung der gesetzlichen
Verpflichtungen, denen der Vermieter unterliegt).
Wenn der Betroffene seine Einwilligung widerruft, hat dies keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit
der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Verarbeitung.
Die betroffene Person hat gemäß der DSGVO das Recht, im Falle einer Verletzung ihrer
personenbezogenen Daten, die ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten zur Folge haben
könnte, benachrichtigt zu werden, und kann bei der / den Behörde(n) Beschwerde einlegen.
Personenbezogene Daten können an Dritte weitergegeben werden, die Dienstleistungen für das
Vermietungsunternehmen erbringen, wenn diese Dienstleistungen die Übermittlung von Daten aus
Mietverträgen beinhalten

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